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Mit dem Hund auf Reisen gehen - so funktioniert es!

Damit Sie eine gemeinsam mit Ihrem sorglos und gut vorbereitet antreten können, sind einige gesetzliche Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.

Diese offiziellen Richtlinien können von Land zu Land variieren, sind jedoch zumindest innerhalb der EU inzwischen sehr vereinheitlicht. Zusammengefasst ist dies in einer entsprechenden EU-Verordnung für Reisen mit Heimtieren. Für Reisen außerhalb der EU müssen je nach Reiseziel unter Umständen noch mehr Bestimmungen für die Eins- sowie Ausreise beachtet werden.

Wichtigstes zu erfüllendes Kriterium für eine Reise außerhalb Deutschlands ist das Besitzen und Mitführen eines vollständigen EU-Heimtierausweises inklusive gültiger Tollwutimpfungen für jedes mitreisende Haustier. Hierzu zählen Hunde, genauso wie Katzen und Frettchen.

Welche Punkte für den Erhalt eines EU-Heimtierausweises zu erfüllen sind, lesen Sie in unserem Blog Artikel zum EU-Heimtierausweis.

Ziel der Verordnung mit all ihren Bestimmungen ist es, die Verbreitung der Tollwut zu verhindern. Tollwut ist bis heute eine unheilbare Erkrankung, die fast immer zum Tode führt und auch für den Menschen eine große Gefahr darstellt. Ohne diese Verordnung könnte sich diese Krankheit also über Landesgrenzen hinweg verbreiten.

Eine Impfung Ihrer Haustiere im Allgemeinen ist hier nicht Pflicht. Deutschland ist seit 2008 tollwutfrei, in unserem Nachbarland Polen werden aber aktuell immer noch vereinzelt Fälle von Tollwut gemeldet (Stand 2019). Hier können Sie mehr zum aktuellen Vorkommen nachlesen.

So empfiehlt es sich aufgrund der Schwere dieser Erkrankung und der bestehenden Ansteckungsgefahr für den Menschen weiterhin dringend Ihr Haustier gegen Tollwut, aber auch gegen andere Infektionserkrankungen, wie die immer noch weit verbreitete Parvovirose oder Staupe impfen zu lassen.

Zusätzlich kann mit den seit Ende 2014 verschärften Bedingungen aber auch dem illegalen Handel mit Hunde- und Katzenwelpen etwas mehr Einhalt geboten werden.

Innerhalb Deutschlands können Sie problemlos ohne EU-Heimtierausweis mit Ihrem Hund reisen. Sollten Sie aber mit Ihrem Tier ins Ausland reisen und bei einer Grenzkontrolle dieses Dokument nicht vorweisen können oder sollte der Ausweis keine aktuell gültige Tollwutimpfung aufweisen, so kann es massive Probleme geben.

Die Konsequenzen reichen je nach Vergehen sowie Ein- bzw. Ausreiseland von Geldstrafen bis hin zu Zwangsquarantäne für Ihr Tier, wobei ebenfalls immense Kosten entstehen, für die Sie als Tierbesitzer aufkommen müssen. Von der traumatischen Trennung von dem geliebten Vierbeiner und seiner Familie ganz zu schweigen.

Im schlimmsten Fall kann von den Behörden bei Verdacht auf eine Tollwuterkrankung sogar eine Tötung angeordnet werden.

Einzig für Hunde- und Katzenwelpen, die jünger als 12-15 Wochen sind, können die genannten Bestimmungen unter Umständen abweichen, da sie erst ab der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden sollten.

Planen Sie die Einfuhr eines so jungen Tieres nach Deutschland, so informieren Sie sich vorab genauestens, um Verstöße zu vermeiden.

In der Regel bedarf es in diesem Fall einer bestätigten Erklärung zu Impfstatus des Muttertieres, Aufenthaltsort und -bedingungen des Welpen von Geburt bis zum Zeitpunkt der Reise, sowie einer schriftlichen Genehmigung.

Offiziell ist eine Einreise nach Deutschland erst ab der 15. Lebenswoche mit einer 3 Wochen zuvor erfolgten und im EU-Heimtierausweis dokumentierten Tollwutimpfung rechtlich in Ordnung.

Um nicht in so eine unangenehme Lage zu kommen, macht es Sinn, sich bei einer geplanten Reise rechtzeitig von einem Tierarzt zu allen Bestimmungen für das jeweilige Reiseland beraten zu lassen - dies kann natürlich auch im Hausbesuch erfolgen. Zusätzlich empfiehlt es sich zur weiteren Absicherung aber auch Informationen bei dem jeweils zuständigen Konsulat bzw. der Botschaft des Landes, welches Sie bereisen wollen, einzuholen und sich eine schriftliche Bestätigung dieser Angaben geben zu lassen.

Für ein paar schnelle Informationen vorab, können Sie auch diesen Online-Reiseplaner nutzen.

Es gibt Reiseländer, die zusätzlich zu der gültigen Tollwutimpfung vor der Einreise in ihr Land eine Entwurmung des Tieres fordern, welche vorab zu gefordertem Zeitpunkt durch einen Tierarzt verabreicht und im EU-Heimtierausweis mit Datum und Uhrzeit dokumentiert werden muss. Auch eine offizielle vom Tierarzt oder gar Amtstierarzt ausgestellte Gesundheitsbescheinigung kann in gewissen Ländern erforderlich sein.

Außerdem ist auch eine Leinen- oder gar Maulkorbpflicht in einigen Ländern, z.B. Dänemark oder Österreich,  -zumindest für einige Hunderassen- zu befolgen.

Weiterhin gibt es einige Länder, in der EU-Durchführungsverordnung als “nicht gelistete Drittländer” benannt, für die noch deutliche höhere Anforderungen gelten, jedoch nicht bei der Einreise in solche Länder, sondern bei der Ausreise zurück nach Deutschland bzw. in die EU. Sollten Sie mit Ihrem Haustier in Länder, wie z.B. Ägypten, Marokko oder Türkei reisen wollen, so ist neben den bereits aufgezählten Bedingungen auch ein Bluttest zur Bestimmung des Tollwut-Antikörper-Titers in einem dafür zugelassenen Labor verpflichtend. Die Höhe des Titers gibt Auskunft darüber, ob der aufgebaute Schutz nach erfolgter Impfung ausreichend sicher ist. Die dafür nötige Blutprobennahme sollte jedoch frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und mindestens 3 Monate vor der Wiedereinreise nach Deutschland erfolgen. Die Ergebnisse dieses Bluttests sollten vom Tierarzt auf der dafür vorgesehenen Seite in den EU-Ausweis eingetragen und die Originalpapiere vom Tierhalter während der Reise mitgeführt werden.

Daran erkennen Sie, wie gut und lange eine Reise mit Tier vorbereitet sein sollte, damit alle Bestimmungen rechtzeitig vor Reiseantritt erfüllt werden können.

Neben all diesen gesetzlichen Pflichten, sollten Sie natürlich nicht den Schutz gegen Parasiten, wie Zecken, Flöhe oder in südlichen Ländern auch Sandmücken und Herzwürmer vergessen. Diese Vorsorge ist zwar keine Pflicht, kann Ihr Tier aber vor schwerwiegenden Erkrankungen, wie z.B. Leishmaniose bewahren.

Auch eine kleine “Reiseapotheke” kann hilfreich für eine Erstversorgung, u.a. von Magen-Darm-Symptomen, sein.

Denn schließlich sollten Sie und Ihr Tier den Urlaub sorglos genießen können.

Sprechen Sie einfach Ihren Tierarzt/Ihre Tierärztin darauf an, er/sie wird Sie gerne beraten!

Benötigt Ihr Hund vor dem geplanten Urlaub noch eine Auffrischungsimpfung? Oder wünschen Sie die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises, damit Sie problemlos ins Ausland reisen können?

Buchen Sie ganz einfach einen Termin oder rufen Sie uns an!


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